Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg Übersicht
- seit 11.Juli. 2013
- für alle Wohnungen
- mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die als Fluchtweg dienen
- Regelung in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg
Weitere Informationen finden Sie hier: Rauchmelderpflicht.net / Baden - Württemberg